Absolute Menschenwürde statt allgemeine Menschenrechte!

(825) +++ allgemeingültige Gesetze +++ Abgesehen davon, daß die Gleichheit vor dem Gesetz unter der Herrschaft der Sozialfaschist-innen gegen die nicht mehr zu übersehende Apartheid ausgetauscht wurde, haben jene nur eine Funktion, die Vergrößerung der Freiheit einer jeden Staatsbürger-in, eines jeden Staatsbürgers. Diese Aussage gilt erst einmal theoretisch, denn in der Mitte von Europa gibt es bekanntlich kein funktionierendes Gemeinwesen mehr.  ¶  Die kunstpraktische “KPD (Maoisten)” fordert im Auftrag der politischen Partei “Die Goetheanisten” alle Fachpersonen dazu auf, die vorhandenen Gesetze qualitativ zu untersuchen! Wie sind diese zustandegekommen? Welche Auswirkungen haben sie auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit? Welche Gesetze können wieder gestrichen werden? Kann die Implementation von Verfallsdaten hilfreich sein? Welche Gesetze verneinen die absolute Menschenwürde? Welche weiteren Fragen können den Gesetzesapparat noch transparenter machen? ¶   An der subjektiven Menschenwürde müssen alle menschengemachten Gesetze ihre natürliche Grenze finden! Hier besteht eine Übereinstimmung der Kunstreligion des transzendentalen Goethevolkes mit der Offenbarungsreligion des Islams. Das Prinzip des “Primates der Kunst” hat hier seinen Ausgangspunkt. Auch die allgemeinen Menschenrechte stehen nicht über der Menschenwürde des einzigen Kulturträgers, des Hypokeimenons. Dies gilt selbstverständlich auch für die ‘Kirchenrechte’ irgendeiner ‘Religion’, deren Verhaltensregeln von der der menschlichen Entelechie, der Individualität abweichen. Übrigens ist es die Aufgabe der “Kunst-Polizei” auf die Einhaltung dieser grundgesetzlichen Vorgabe zu achten. Freiwillig umgesetzt in der “Sozialen Plastik” (Beuys) wird dies von den zen-buddhistischen Wachsamkeitskomitees in Form der Performance-Art. (wird fortgesetzt)

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