Die absolute Menschenwürde und die sogenannten Menschenrechte

Die absolute Menschenwürde und die sogenannten Menschenrechte sind zwei völlig verschiedene Gegenstandsbereiche. Während die Menschenwürde jeder menschlichen Individualität vom Äther selbst verliehen wird, diese also überzeitlich vorhanden ist, können Menschen aus dem Plutobereich ihren mitanwesenden Leidensgenossen die Menschenrechte zusprechen oder absprechen, wie es den Gewalttäter-innen gerade einfällt. Selbstverständlich müssen Gesetze mit allgemeinem Charakter noch sein, da der Mensch die Kultur noch nicht als zweite Natur epiphänomenal integriert hat. Jene werden aber wegen seiner Zugehörigkeit zur natürlichen und geistigen Welt immer wieder in ein oligarchisches Apartheidssystem machtmißbräuchlich umgebaut. Auf Grund des Sein-Sollens-Fehlers dem halbgebildete Funktionsträger permanent unterliegen, werden die Regeln der Polis ständig moralisch aufgeladen und auf diese Weise ein sachgerechter Dialog unterbunden, der antagonistische Geist eingepflanzt. Jeder Antagonismus hat in der Politik aus wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen nichts verloren, weil damit das Wesen der Politik selbst ausgegrenzt wird. Wird die zwischenmenschliche Kommunikation durch antievolutionäre Dämonen vergiftet, dann bleibt nur noch der Bürgerkrieg als Option vorhanden. Das Gespräch ist nach Goethe das Allerheiligste, wie er in seinem “Märchen” betont. Es ist noch wichtiger als Licht und Gold, also als “Sonne und Erde”, as das Höhere Ich und das durch die Göttin Hygieia gereinigte “Untere Ich” , weil es beide kunstreligiös in einen neuen Zusammenhang bringt. Die segensreiche Unterhaltung aber ist ein Produkt der christlichen Kultur und die Weiterentwicklung des Sprachvermögens ist die dabei stattfindende intellektuelle Anschauung.

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